Terminvorschau und Entscheidungen

Hier finden Sie zu ausgewählten Verfahren Termine öffentlicher mündlicher Verhandlungen und (sowohl rechtskräftige, als auch nicht rechtskräftige) Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg. Wir bitten um Verständnis, dass bei kurzfristiger Verlegung oder Aufhebung eines Termins diese Seite unter Umständen nicht rechtzeitig aktualisiert werden kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Verwaltungsgericht Regensburg

Datum

Streitgegenstand

16.02.2023 11:00 Uhr
Bibliothekssaal
Baugenehmigung

Beklagter: Freistaat Bayern, Landratsamt Neumarkt i. d. OPf.

Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses. Die Klage war erfolgreich.

-Zum Urteil-

31.01.2023 11:00 Uhr
Bibliothekssaal
Bauaufsichtliche Nachbarklage

Beklagter: Freistaat Bayern, Landratsamt Deggendorf

Der Kläger begehrt bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich einer Gabionenwand seiner Nachbarn. Die Klage wurde abgewiesen.

-Zum Urteil-

19.01.2023 13:30 Uhr
Bibliothekssaal
Vorkaufsrecht

Beklagter: Markt Bruck i. d. OPf.

Die Klägerin wendet sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde. Die Klage wurde abgewiesen.

-Zum Urteil-

12.01.2023 10:30 Uhr
Bibliothekssaal
Widmung eines Weges

Beklagte: Stadt Schnaittenbach

Die Klägerin begehrt die Feststellung der Wirksamkeit der Eintragung eines Weges in das Bestandsverzeichnis, hilfsweise die Verpflichtung der Beklagten zur Aufhebung einer Wegesperrung. Ferner begehrt sie die Aufhebung eines Bescheides der Beklagten. Die Klage hatte teilweise Erfolg.

-Zum Urteil-

12.01.2023 10:30 Uhr
Bibliothekssaal
Widmung eines Weges

Beklagte: Stadt Schnaittenbach

Der Kläger begehrt die Feststellung der Wirksamkeit der Eintragung eines Weges in das Bestandsverzeichnis, hilfsweise die Verpflichtung der Beklagten zur Aufhebung einer Wegesperrung. Ferner begehrt er die Aufhebung eines Bescheides der Beklagten. Die Klage hatte teilweise Erfolg.

-Zum Urteil-

23.05.2022 14:00 Uhr
Sitzungssaal 2
Asylverfahren

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unzulässig und ihre Abschiebung nach Italien. Die Klage wurde abgewiesen.

-Zum Urteil-