Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht Regensburg ist

- örtlich zuständig

als einziges bayerisches Verwaltungsgericht in erster Instanz für zwei Regierungsbezirke, die Oberpfalz und Niederbayern.
Niederbayern hat die kreisfreien Städte Landshut, Passau und Straubing und die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen.
Die Oberpfalz besteht aus den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden, sowie aus den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt, Neustadt a.d. Waldnaab, Regensburg, Schwandorf und Tirschenreuth.

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.
Das Verwaltungsgericht ist ferner zuständig für Disziplinarrecht für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz.
Das Verwaltungsgericht Regensburg ist auch zuständig für asylrechtliche Streitigkeiten