Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht München ist

- örtlich zuständig

für den Regierungsbezirk Oberbayern.
Dieser besteht aus der Landeshauptstadt München, den kreisfreien Städten Ingolstadt und Rosenheim sowie den Landkreisen Altötting, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg/ Lech, Miesbach, Mühldorf a. Inn, München, Neuburg - Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim, Starnberg, Traunstein und Weilheim-Schongau und

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind.

Das Verwaltungsgericht ist ferner zuständig für Personalvertretungsangelegenheiten für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben und für Disziplinarrecht aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben.

Siehe FAQ „Allgemeines/Welche Aufgaben haben die Verwaltungsgerichte in Bayern?“