Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

05.02.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 20 N 24.376
Normenkontrolle gegen die Änderung der Wassergebührensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau

Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag gegen die geänderte Wassergebührensatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Hallertau. Die Satzung ist Grundlage für die festgesetzten Wassergebühren für das Grundstück des Antragstellers. Er ist der Meinung, dass die Wassergebühren zu hoch seien und erhebt verschiedene Einwendungen gegen die Richtigkeit der Gebührenkalkulation, unter anderem zu den kalkulierten Strompreisen, zur Erforderlichkeit von Kosten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen sowie zur in die Kalkulation eingestellten Einnahmen durch die Belieferung von Wassergästen.

10.02.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 15 N 22.2160
Bebauungsplan „Sondergebiet am nördlicher Lohwald“ des Marktes Meitingen

Mit dem angefochtenen Bebauungsplan schafft der Markt Meitingen die Voraussetzungen für die Erweiterung von Betriebsflächen für die Stahlerzeugung, Stahlverarbeitung und Reststoffaufbereitung sowie der Ansiedelung entsprechender Anlagen. Er orientiert sich dabei am Bedarf der Unternehmensgruppe, zu der auch die ortsansässigen Lech-Stahlwerke gehören. Das Plangebiet umfasst u.a. Flächen des südlich des Stahlwerks gelegenen Lohwaldes. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. wendet sich gegen die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung vorgesehene Rodung von ca. 18 ha Wald und macht insbesondere Fehler in Bezug auf natur- und artenschutzrechtliche Aspekte geltend. Der Senat hat das Plangebiet sowie dessen Umgebung am 9. April 2025 in Augenschein genommen.

24.02.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstr. 23)
Fahrbahnerneuerung auf der B 469 im Landkreis Aschaffenburg zwischen Stockstadt und Großostheim

Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 30. Juni 2022 zur Erneuerung der Bundesstraße 469 bei Stockstadt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Bestandserhaltungsmaßnahme. Sie umfasst die grundhafte Erneuerung des Oberbaus, die bedarfsgerechte Verbreiterung der Fahrstreifen, die Verbreiterung des Mittelstreifens sowie den Anbau von Seitenstreifen. Zudem soll von der B 26 an der Anschlussstelle Aschaffenburg eine direkte Rampe auf die B 469 ergänzt werden. Die Maßnahme solle nach der Planbegründung insbesondere der Verkehrssicherheit dienen, da im Bestand keine Rettungsgasse gebildet werden kann und angesichts der starken Verkehrsbelastung keine sichere Verkehrsführung bei Baumaßnahmen möglich ist. Der Kläger rügt im Wesentlichen artenschutzrechtliche und naturschutzfachliche Verstöße. Zudem seien die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet worden.