Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 04.03.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) Az. 9 B 25.956 | Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle in Nürnberg Die Klägerin strebt eine Baugenehmigung für eine Wettvermittlungsstelle mit Monitoren und Wettterminals in Nürnberg an. Das Vorhabengrundstück liegt in einem wohndominierten Mischgebiet. Die Stadt hat die Baugenehmigung abgelehnt, weil sie das Vorhaben als ein Wettbüro, also eine Vergnügungsstätte einstuft, da die Räumlichkeit Aufenthaltsqualität habe. Die Klägerin macht geltend, sie habe die Genehmigung für eine Wettannahmestelle im Sinne eines Ladens beantragt; Live-Wetten seien ausdrücklich ausgeschlossen, sodass die Kunden nach Abgabe ihrer Wette den Laden wieder verlassen würden. Eine solche Wettannahmestelle sei nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch in einem wohndominierten Mischgebiet zulässig. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat der Klage stattgegeben. Der Senat hat die Berufung wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten zugelassen. |
| 06.03.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 3 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 15 B 24.1202 und 15 B 24.1203 | Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Doppelhaus im Landkreis Regensburg Der Kläger ist Landwirt und wendet sich gegen den Neubau eines Doppelhauses auf dem ihm benachbarten Grundstück in einem faktischen Dorfgebiet. Er sieht sich hierdurch in seinem landwirtschaftlichen Betrieb beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht hat seiner Klage stattgegeben und die angefochtene Baugenehmigung aufgehoben, weil die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen des Immissionsschutzes, insbesondere die Fenster an der Südostfassade geschlossen zu halten, nicht geeignet seien, einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auszuschließen. Der Senat hat auf Antrag des beigeladenen Bauherrn die Berufung zugelassen. Im Berufungsverfahren erließ das Landratsamt einen Änderungsbescheid und fasste eine Auflage zum Immissionsschutz neu. In der mündlichen Verhandlung wird es u.a. um die Frage der Eignung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bei heranrückender Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Betrieb gehen. Im Parallelverfahren ist zudem der entsprechende Vorbescheid für das Bauvorhaben angefochten. |
| 11.03.2026 13:30 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 3 BV 25.1571 | Urlaub für eine bei der Bundespolizei tätige Sportlerin Die Klägerin ist Bundespolizistin und zugleich Athletin in einer Disziplin des Mountainbike-Rennsports, wofür ihr die Bundespolizei eine Nebentätigkeitsgenehmigung (bezogen auf die dienstfreie Zeit) erteilt hat. Die Klägerin begehrt die Gewährung von zwei Sonderurlaubstagen anlässlich ihrer Teilnahme an einem Mountainbike-Wettbewerb im Jahr 2022. Vor dem Verwaltungsgericht war sie hinsichtlich eines Sonderurlaubstags erfolgreich. Hiergegen wendet sich die Bundespolizei mit ihrer Berufung. Die Bundespolizei macht geltend, der fragliche Wettbewerb sei weder ein zur Weltmeisterschaft 2022 dazugehöriger Vorbereitungswettkampf auf Bundesebene noch ein für die Qualifikation für die Weltmeisterschaft 2022 erforderlicher sonstiger internationaler Länderwettkampf, sodass Sonderurlaub nicht in Betracht komme. |
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