Informationen für Medienvertreter
Teilnahme an Verhandlungs- und Verkündungsterminen
Mündliche Verhandlungen sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich öffentlich. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise in bestimmten Disziplinarverfahren, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Medienvertreter können wie Zuschauer ohne Anmeldung an öffentlichen Verhandlungen teilnehmen. Für Fragen zur mündlichen Verhandlung steht Ihnen die Pressestelle des jeweiligen Gerichts gerne zur Verfügung.
Erstellen von Foto- und Filmaufnahmen
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind nur vor Eröffnung des Verhandlungs- oder Verkündungstermins und nach dessen Ende gestattet. Während einer mündlichen Verhandlung sind Aufnahmen unzulässig.
Falls Aufnahmen außerhalb des Gerichtssaals oder vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung innerhalb des Gerichtssaals angefertigt werden sollen, wird um Mitteilung gegenüber der Pressestelle gebeten.