Rechtsantragsstelle

Beim Verwaltungsgericht Ansbach ist eine Rechtsantragsstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z. B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragsstelle wird von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreut. Sie leisten auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) nehmen sie auch eine Begründung des Antrags in angemessenem Umfang auf. Die Urkundsbeamten helfen dagegen nicht bei der Formulierung der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung, insbesondere leisten sie keine Rechtsberatung. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Bescheid, der angefochten werden soll, und den Widerspruchsbescheid mitbringen.

Dienstzeiten der Rechtsantragsstelle:

Montag - Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Telefon: 0981/1804-234

Während der Feiertage (inklusive 24.12. und 31.12.) ist kein Dienstbetrieb. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das  Polizeipräsidium Mittelfranken, Jakobsplatz 5, 90402 Nürnberg, Tel. 0911/2112-1520.

Zudem ist in der ANKER-Einrichtung Zirndorf (Rothenburger Straße 29, 90513 Zirndorf) eine Rechtsantragsstelle eingerichtet. Diese ist ausschließlich zuständig für Rechtsbehelfe in Asylverfahren, die von Bewohnern dieser Einrichtung zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Ansbach erhoben werden.

Dienstzeiten der Rechtsantragsstelle Zirndorf:

Die Rechtsantragsstelle Zirndorf steht Ihnen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Tel.: 0981/1804-234.

Wie muss eine Klage / ein Antrag bei Gericht eingereicht werden?

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (z.B. Klage oder Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz) können Sie schriftlich, per Brief oder Fax und in elektronischer Form einleiten. Eine rechtsverbindliche Einleitung eines Verfahrens per einfacher E-Mail ist nicht zulässig!

Wenn Sie Klage oder Antrag schriftlich einreichen, bedarf es einer eigenhändigen Unterschrift. Verwenden Sie zur Übersendung von Klage oder Antrag das Fax, reichen Sie bitte das Original nach.

Weitere Informationen finden Sie in der übergeordneten und für alle Gerichte geltenden Rubrik „FAQ/Hilfe“.

Prozesskostenhilfe:

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn der Rechtsuchende nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten.