Kontakt / Erreichbarkeit

Allgemeine Angaben

Präsident Dr. Thomas Weber
Vizepräsidentin Angelika Schöner
Geschäftsleiter Mike Stapelfeld
Pressestelle

Philipp Hetzel (Tel. 0921 / 5904-870)
Martina Kehl (Tel. 0921 / 5904-880)
Florian Preller (Tel. 0921 / 5904-890)
E-Mail:  presse@vg-bt.bayern.de

Datenschutz

Datenschutzbeauftragte(r)
E-Mail: datenschutz@vg-bt.bayern.de


Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO

Datenschutzhinweise für Bewerbungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Hausanschrift

Friedrichstraße 16,
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 11 03 21,
95422 Bayreuth

Telefon/Fax Tel: 0921 / 5904-0, Fax: 0921 / 5904-500
E-Mail poststelle@vg-bt.bayern.de

Verkehrsanbindung

Das Gericht befindet sich an der Friedrichstraße stadtauswärts auf der rechten Seite. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln  (VGN)  ist es über die Haltestelle Stadthalle erreichbar.

In dringenden Fällen (für Schwerbehinderte oder bei umfangreichem Aktenmaterial) stehen nach Voranmeldung einzelne Kfz-Stellplätze zur Verfügung. Im Übrigen ist ein Parken im Innenhof des Gerichts nicht möglich! Kostenpflichtige Parkplätze in der Nähe des Gerichts finden Sie entweder in der Friedrichstraße, den angrenzenden Straßen oder in der Tiefgarage Friedrichsforum.

Zur Straßenanbindung siehe: Stadtplan - BayernAtlas 

Parteiverkehr

Montag - Donnerstag:     8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:                            8.00 Uhr - 14.00 Uhr

Für die Rechtsantragstelle gelten gesonderte Öffnungszeiten.
Rechtsantragsstelle:      Tel. 0921 / 5904-300

Für etwaige Personenkontrollen bitten wir, soweit vorhanden, einen gültigen Anwalts-, Dienst- oder Presseausweis bereitzuhalten.

Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit

Ein Nachtbriefkasten (zur Fristwahrung) befindet sich neben dem Haupteingang in der Friedrichstraße 16. In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberfranken, Ludwig-Thoma-Straße, 95444 Bayreuth, Tel. 0921/506-0 zu erreichen.

Hinweis: Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten gewährleistet eine Kontaktaufnahme per Telefax oder elektronischem Rechtsverkehr keine rechtzeitige Kenntnisnahme bzw. Bearbeitung. Um sicherzustellen, dass Ihr eiliges Anliegen zur Kenntnis genommen wird, empfehlen wir, es wenn möglich während der Dienstzeit anzukündigen.

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