Zuständigkeit
Das Verwaltungsgericht Bayreuth ist
- örtlich zuständig
für den Regierungsbezirk Oberfranken. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof, sowie den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel im Fichtelgebirge
- sachlich zuständig
für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. Das Gericht ist auch zuständig für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz.