Rechtsantragsstelle

Rechtsantragsstelle

Beim Verwaltungsgericht Augsburg ist eine Rechtsantragsstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z. B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragsstelle wird von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreut. Sie leisten auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) nehmen sie auch eine Begründung des Antrags in angemessenem Umfang auf. Die Urkundsbeamten helfen dagegen nicht bei der Formulierung der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung, insbesondere leisten sie keine Rechtsberatung.
Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Bescheid, der angefochten werden soll, und den Widerspruchsbescheid mitbringen.

Dienstzeiten der Rechtsantragsstelle:

Montag - Donnerstag:

08.30 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 15.30

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Rechtsantragsstelle:                    Tel. 0821 327-3181

Da vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang besteht, können Rechtsuchende eine Klage auch selbst erheben bzw. den Antrag selbst stellen.

Wie muss eine Klage / ein Antrag bei Gericht eingereicht werden?

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (z.B. Klage oder Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz) können Sie schriftlich, per Brief oder Fax und in elektronischer Form einleiten.

Wenn Sie Klage oder Antrag schriftlich einreichen, bedarf es einer eigenhändigen Unterschrift. Verwenden Sie zur Übersendung von Klage oder Antrag das Fax, reichen Sie bitte das Original nach.

Für Klagen und Anträge, die auf elektronischem Wege eingereicht werden, gelten die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Beachten Sie hierzu die Rubrik „Elektronischer Rechtsverkehr".

Eine rechtsverbindliche Einleitung eines Verfahrens per einfacher E-Mail ist nicht zulässig!

Prozesskostenhilfe:

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn der Rechtsuchende nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden sowie entsprechende Belege beizufügen.