Zuständigkeit
Das Verwaltungsgericht Würzburg ist
- örtlich zuständig
für den Regierungsbezirk Unterfranken; also die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg, sowie die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg.
- sachlich zuständig
für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz- und Sozialgerichte) zuständig sind.
Das Verwaltungsgericht Würzburg ist auch für asylrechtliche Streitigkeiten zuständig.
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