Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht Würzburg ist

- örtlich zuständig 

für den Regierungsbezirk Unterfranken; also die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg, sowie die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg.

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz- und Sozialgerichte) zuständig sind.

Das Verwaltungsgericht Würzburg ist auch für asylrechtliche Streitigkeiten zuständig.

Informationen über die Zuständigkeiten der öffentlichen Einrichtungen in Bayern erhalten Sie über das "Bayernportal"