Gerichtsaufbau

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut. Die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sind Gerichte der Länder und bilden die ersten beiden Instanzen. In anderen Bundesländern heißen die Gerichte der zweiten Instanz statt Verwaltungsgerichtshof teilweise Oberverwaltungsgericht. Oberstes Verwaltungsgericht in Deutschland ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.

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