Zuständigkeit
Das Verwaltungsgericht Ansbach ist
- örtlich zuständig
im Wesentlichen für Streitigkeiten aus dem Regierungsbezirk Mittelfranken. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach, sowie den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen - Höchstadt, Fürth, Roth, Weißenburg - Gunzenhausen, Ansbach und Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim.
- sachlich zuständig
für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. Das Verwaltungsgericht ist im Bereich des Personalvertretungsrechts für Streitigkeiten aus den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und der Oberpfalz und des Disziplinarrechts für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken zuständig.
Siehe FAQ „Allgemeines/Welche Aufgaben haben die Verwaltungsgerichte in Bayern?“