Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".
Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 01.07.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze (Az. M 23 K 25.8366, Az. M 23 E 25.8367) Der Kläger, ein in München wohnhafter deutscher Staatsangehöriger, ist beruflich in Innsbruck tätig. Zur Ausübung seiner Tätigkeit fährt er wöchentlich, oft auch mehrfach pro Woche, mit dem Zug von München nach Innsbruck und zurück. Im Juni 2025 wurde der Kläger auf einer Zugfahrt von Innsbruck nach München durch die Bundespolizei einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Nachdem er sich weigerte, sich auszuweisen, wurde zudem seine Tasche durchsucht. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen der Identitätsfeststellung und der Durchsuchung; im Eilverfahren beantragt er deren vorläufige vorbeugende Unterlassung. Der Kläger macht geltend, die polizeilichen Maßnahmen seien europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen trotz der Anordnung durch das Bundesinnenministerium gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstießen.
Hinweis: Die zuständige Kammer, die bereits mehrfach zu dieser Thematik entschieden hat, verhandelt am 1. Juli 2026 zudem die Verfahren Az. M 23 K 26.1176 und Az. M 23 K 25.8376, die ebenfalls Grenzkontrollen betreffen. |
| 21.07.2026 09:30 Uhr Sitzungssaal 1 | Gaststättenrecht – Zeitliche Beschränkung des Verkaufs alkoholhaltiger Getränke zur Mitnahme sowie des Verkaufs sonstiger Waren nach Ladenschluss (M 16 K 25.5973, M 16 K 25.5975, M 16 K 25.5960, M 16 K 25.5967) Die Kläger sind Inhaber Münchner Gaststätten/Kioske mit Freischankflächen, die nach dem Gaststättengesetz auch nach Ladenschluss (d.h. zwischen 20:00 und 5:00 Uhr) Getränke und zubereitete Speisen, die in ihren Betrieben verabreicht werden sowie Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren zum alsbaldigen Verzehr verkaufen dürfen. Die Beklagte untersagte den Klägern durch die mit den Klagen angegriffenen Bescheiden jeweils, in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr Flaschenbier zu verkaufen. Sie wurden verpflichtet, hierauf mit Aushängen hinzuweisen. Außerdem sollen alle Waren, die nicht unter die obige Ladenschlussausnahme fallen, abgedeckt werden. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass sich jedenfalls in den Sommermonaten Passanten mit Flaschenbier versorgen und sich dann in der Nähe aufhalten, dieses in Gruppen konsumieren und Lärm und Müll verursachen. |
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