Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".

Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.

Verwaltungsgericht München

Datum

Streitgegenstand

18.06.2024 09:30 Uhr
19.06.2024 09:30 Uhr
20.06.2024 09:30 Uhr

01.07.2024 10:00 Uhr
Verkündungstermin


Sitzungssaal 5
Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (M 30 K 22.4912)

Der Landesverband Bayern der AfD wendet sich mit seiner Klage gegen die Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) und die Information der Öffentlichkeit hierüber.

Das BayLfV nahm im Juni 2022 die Beobachtung der AfD als Gesamtpartei auf und informierte die Öffentlichkeit im September 2022 hierüber. Der Landesverband Bayern der AfD hat hiergegen am 5. Oktober 2022 Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Der Landesverband ist der Auffassung, dass das BayLfV als Landesamt für Verfassungsschutz zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt sei und es keine – insbesondere landesspezifischen – tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Der beklagte Freistaat Bayern ist hingegen der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlägen.

 

Im Eilverfahren wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. April 2023 (M 30 E 22.4913) sowie auf Beschwerde des Landesverbands Bayern der AfD hin durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. September 2023 (10 CE 23.796) entschieden, dass das BayLfV die Beobachtung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache fortsetzen darf.

 

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln war bereits Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

 

Presse- und Medienvertreter konnten sich für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vorab akkreditieren lassen. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 3. Mai 2024

Nähere Informationen zum Einlass und zur Einlasskontrolle

 

Hinweis: Die oben hinterlegte sitzungspolizeiliche Anordnung gilt gemäß Verfügung der weiteren sitzungspolizeilichen Anordnung vom 24.06.2024 für den Verkündungstermin fort. Dies bedeutet auch, dass bestehende Akkreditierungen für Journalisten auch für den Verkündungstermin gelten.

02.07.2024 09:45 Uhr
Sitzungssaal 5
Luftverkehrsrecht – Planfeststellung für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München an den bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim
(Az. M 31 K 18.4041 u.a.)


Die Kläger, die Gemeinde Oberschleißheim und elf ihrer Gemeindebürger, die Landeshauptstadt München, der Landkreis München und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 16. Juli 2018. Die angefochtene Planung sieht auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 1, die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München an den bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim vor. Dieser wird bislang alleine von der Fliegerstaffel der Bundespolizei genutzt. Die Kläger machen Verfahrensfehler geltend, bestreiten die Planrechtfertigung und die Vereinbarkeit mit Belangen der Raumordnung und Landesplanung, rügen Abwägungsfehler im Hinblick auf die Prüfung von Standortalternativen und des Immissionsschutzes sowie Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht.

 

Bei Bedarf wird die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2024 am 4. Juli 2024 fortgesetzt werden.

09.07.2024 09:00 Uhr
Sitzungssaal 5
Immissionsschutzrecht – Genehmigung für Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm (Az. M 28 K 21.962)

In diesem Verfahren wendet sich der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gegen eine vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm den Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Hähnchenmast in Eschelbach/Markt Wolnzach (Tierplatzzahl: 124.600; jährliches Volumen: 934.500 Masthähnchen).

 

Bereits im Jahr 2019 hatte das Verwaltungsgericht München über eine Klage des BN gegen die Hähnchenmastanlage zu entscheiden (U.v. 22.3.2019 – M 19 K 17.3738 – noch nicht rechtskräftig). Die damals angefochtene Genehmigung umfasste die Mast von 1.084.500 Hähnchen pro Jahr (Tierplatzzahl: 144.600). Das Verwaltungsgericht hob die Genehmigung auf: Es war der Ansicht, dass es sich bei dem im Streit stehenden Vorhaben nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rechtssinne handle. Denn die Beigeladenen könnten den überwiegenden Anteil des für die Hähnchenmast erforderlichen Futters auf den ihnen zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen nicht selbst erwirtschaften. Dies führte dazu, dass das Vorhaben als nicht privilegiert und seine Errichtung daher bauplanungsrechtlich im Außenbereich als unzulässig angesehen wurde.

 

Die Beigeladenen reduzierten in der Folge die Anzahl der Tierplätze in der – inzwischen auf Grund des angeordneten Sofortvollzugs der Genehmigung errichteten und tatsächlich betriebenen – Anlage auf 124.600. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm führte ein neues Genehmigungsverfahren durch und erteilte den Beigeladenen die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung, gegen welche der BN erneut Klage erhob. Im vorliegenden Verfahren stehen wiederum die landwirtschaftliche Privilegierung der Hähnchenmastanlage im Streit und dabei insbesondere die Fragen, welcher Flächenbedarf für den Futteranbau besteht und in diesem Zusammenhang wie dauerhaft gepachtete Grundstücke dem Betrieb zur Verfügung stehen müssen. Daneben werden voraussichtlich u.a. Fragen des Naturschutzes erörtert werden.