Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".
Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.
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Datum |
Streitgegenstand |
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| 25.02.2026 09:15 Uhr Sitzungssaal 5 | Infektionsschutzrecht: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik beim Betrieb von Badebecken in einem Hotel (M 26b K 25.7798, M 26b S 25.8329) Die Klägerin ist Inhaberin eines Wellnesshotels. Der Wellnessbereich des Hotels verfügt u. a. über einen Naturbadeteich, ein Kaltwassertauchbecken und ein Hallenbecken. Die Parteien streiten hierbei über diverse Pflichten der Klägerin in Zusammenhang mit dem Betrieb der Becken (u. a. Verpflichtung zur Vorlage von Betriebsunterlagen, zulässiger zeitlicher Abstand zwischen Beprobungen, zulässige Wasserhöchsttemperatur etc.). |
| 25.02.2026 10:30 Uhr Sitzungssaal 5 | Lebensmittelrecht: Herstellung von Fleischerzeugnissen durch den Zusatz von Rote Bete-Produkten (M 26b K 23.3029) Die Parteien streiten über die Frage, ob die von der Klägerin nach dem sog. „Bioland-Verfahren“ hergestellten Fleischerzeugnisse gegen das unionsrechtliche Verbot der Verwendung nicht zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe verstoßen. Die Klägerin ist Betreiberin eines Fleischverarbeitungsbetriebes und Mitglied des Bioland e.V.. Bei der Herstellung der Fleischerzeugnisse werden dem Wurstbrät je nach Art des Erzeugnisses Rote Bete-Saft, eingedickter Rote Bete-Saft in Form eines Rote Bete-Saftkonzentrates oder Rote Bete-Pulver sowie spezifische Mikroorganismen (sog. Starterkulturen bzw. Aromakulturen) zugefügt. Durch den Einsatz der Mikroorganismen wird das in der Roten Bete enthaltene Nitrat zu Nitrit umgewandelt. Der Beklagte ist der Auffassung, der Zusatz der Rote Bete-Produkte erfolge nicht als „normale“ Lebensmittelzutat, sondern als Nitratquelle zu technologischen Zwecken, nämlich zum Zweck der Nitrit-Erzeugung. |
| 03.03.2026 09:30 Uhr Sitzungssaal 7 | Verfassungsschutzrecht: Richtigstellung im Zusammenhang mit Informationen des BayLfV zur russischen Desinformationskampagne (M 30 K 24.6122) Die Klägerin wehrt sich als Online- und Printmedienunternehmen gegen ihre Erwähnung in einer Information des Bayerischen Verfassungsschutzes über eine russische Desinformationskampagne namens „Doppelgänger“.
In der ursprünglichen, mittlerweile so nicht mehr online abrufbaren Fassung der Informationen, war die klägerische Webseite als eine der Webseiten genannt, „die von „Doppelgänger“ genutzt werden“. Dabei wurde ausgeführt, es handle sich „nicht um Fakeseiten, sondern um Originale, die durch den Akteur genutzt werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen, da sie anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“. Die Klägerin sieht sich dadurch in ihren Rechten verletzt, denn sie werde „pauschal als Medium kategorisiert, das Bestandteil einer russischen Desinformationskampagne sei und zum russischen Narrativ passende Nachrichten verbreite“. Eine vom Bayerischen Verfassungsschutz vorgenommene Änderung der ursprünglichen Fassung genügt der Klägerin zur Wahrung ihrer Rechte nicht. Sie verlangt vielmehr eine entsprechende Richtigstellung, was der Beklagte ablehnt.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Sitzungstag Bild- und Tonaufnahmen nicht nur während der Sitzung, sondern auch im Vorfeld und Nachgang im Sitzungssaal und dessen direkten Umgriff untersagt sind, insbesondere Aufnahmen der Beteiligten oder des Gerichts. Die Belegung der Plätze für die Öffentlichkeit erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens im Sitzungssaal. |
| 05.03.2026 09:00 Uhr Augenschein Treffpunkt: auf Anfrage 05.03.2026 09:15 Uhr Mündliche Verhandlung Isarleitenweg 10 83646 Bad Tölz | Baurecht: Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 96 Personen (M 11 K 24.1154, M 11 K 24.1331) Im Verfahren M 11 K 24.1154 wenden sich die Grundstücksnachbarn, im Verfahren M 11 K 24.1331 die Standortgemeinde (Stadt Bad Tölz) gegen eine vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erteilte Baugenehmigung für eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 96 Flüchtlinge und Asylbegehrende. Wesentlicher Streitpunkt im Klageverfahren der Nachbarn ist, ob das Vorhaben in dem durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich ist und auf die schutzwürdigen Interessen der Nachbarschaft hinreichend Rücksicht nimmt. Im Klageverfahren der Standortgemeinde wird von Klägerseite im Wesentlichen gerügt, dass die Baugenehmigung gegen eine Veränderungssperre verstößt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht erfüllt seien, insbesondere in Hinblick auf die getroffene Standortauswahl und den erforderlichen Umfang der erteilten Abweichung – auch in zeitlicher Hinsicht – sowie die formellen Voraussetzungen des § 246 Abs. 14 BauGB. Der Beklagte hat demgegenüber zuletzt vertreten, dass die Veränderungssperre unwirksam und das Vorhaben daher nach den Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplans zulässig sei. |
| 05.03.2026 10:30 Uhr Augenschein Treffpunkt: auf Anfrage 05.03.2026 10:45 Uhr Mündliche Verhandlung Hans-Urmiller-Ring 49 82515 Wolfratshausen | Baurecht: Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 144 Personen (M 11 K 24.6615, M 11 K 24.6651, M 11 K 24.6652, M 11 K 24.6980) In den Verfahren M 11 K 24.6651, M 11 K 24.6980, M 11 K 24.6615 wenden sich die Grundstücksnachbarn, im Verfahren M 11 K 24.6652 die Standortgemeinde (Stadt Wolfratshausen) gegen eine vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erteilte Baugenehmigung für eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 144 Flüchtlinge und Asylbegehrende. In den Klageverfahren der Grundstücksnachbarn wird im Wesentlichen darüber gestritten, ob das Vorhaben die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt und ob es in dem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet ausnahmsweise – ggf. unter Anwendung der Sondervorschrift in § 246 Abs. 11 BauGB – zulässig ist. Die Standortgemeinde rügt vor allem eine Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte, insbesondere wegen nachgereichter Antragsunterlagen. Zudem bezweifelt sie das Vorliegen eines dringenden Unterbringungsbedarfs (§ 246 Abs. 13a BauGB) sowie eine ausreichende Prüfung gesunder Wohnverhältnisse angesichts von Verkehrs- und Gewerbelärm. Der Beklagte hält die Klage wegen verspäteter Einvernehmensverweigerung für unzulässig und die Einwände im Übrigen für unbegründet. |
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