Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie einige von der Pressestelle ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Verwaltungsgerichts München. Jährlich werden beim Verwaltungsgericht München ca. 10.000 Verfahren abgeschlossen, so dass diese Auflistung nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten gerichtlichen Tätigkeit zeigen kann. Sollten Sie als Journalist bzw. Journalistin Informationen zu diesen oder weiteren Verfahren benötigen, steht Ihnen die Pressestelle gerne zur Verfügung.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Sofern Sie eine Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung planen, empfiehlt sich deshalb eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle. Gleiches gilt, falls Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen sollten. Ergänzende Informationen hierzu finden Sie unter "Presse/Informationen für Medienvertreter".

Sofern nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, statt.

Verwaltungsgericht München

Datum

Streitgegenstand

04.02.2026 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Polizei- und Sicherheitsrecht: Polizeiliche Warnung vor einer an Schulen geplanten Veranstaltung (M 23 E 25.5470)

Streitgegenständlich ist eine polizeiliche Warnung vor einer Veranstaltung, die die Antragstellerin an verschiedenen Schulen durchführen möchte. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen ein Referent der Antragstellerin und ein anderer Referent (etwa von der Bundeswehr) jeweils Kurzvorträge zum Thema Frieden halten und anschließend in eine Podiumsdiskussion eintreten. Dies soll vor bzw. an Schulen stattfinden. Die Polizei hatte die Schulämter vor dieser Veranstaltung unter Verweis auf die vermeintliche Nähe der Antragstellerin zur sog. „Querdenkerszene“ gewarnt. Dagegen wehrt sich die Antragstellerin im Wege des Eilrechtsschutzes.

12.02.2026 09:45 Uhr
Sitzungssaal 2
Sicherheits- und Kostenrecht: Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung fortgenommener Hunde (M 22 K 23.5764, M 22 K 23.4917)

In den Verfahren M 22 K 23.5764 und M 22 K 23.4917 wendet sich die Klägerin gegen die ihr von der Stadt Dachau auferlegten Kosten i.H.v. insgesamt ca. 18.000 Euro für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung zweier im November 2018 fortgenommener Hunde. Die Stadt Dachau hatte der Klägerin – mit hier nicht verfahrensgegenständlichen Bescheiden – im November 2018 die Haltung der Tiere untersagt und deren Wegnahme sowie Unterbringung in den Tierheimen Dachau bzw. Augsburg angeordnet. Die Hunde blieben dort bis zu ihrer Vermittlung im Januar bzw. April 2020. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass ihr die Kosten nicht hätten auferlegt werden dürfen, da sie nicht Eigentümerin der Tiere gewesen sei. Der der Fortnahme der Hunde zugrundeliegende Sachverhalt steht zwischen den Beteiligten nicht im Streit.

03.03.2026 09:30 Uhr
Sitzungssaal 7
Verfassungsschutzrecht: Richtigstellung im Zusammenhang mit Informationen des BayLfV zur russischen Desinformationskampagne (M 30 K 24.6122)

Die Klägerin wehrt sich als Online- und Printmedienunternehmen gegen ihre Erwähnung in einer Information des Bayerischen Verfassungsschutzes über eine russische Desinformationskampagne namens „Doppelgänger“.

 

In der ursprünglichen, mittlerweile so nicht mehr online abrufbaren Fassung der Informationen, war die klägerische Webseite als eine der Webseiten genannt, „die von „Doppelgänger“ genutzt werden“. Dabei wurde ausgeführt, es handle sich „nicht um Fakeseiten, sondern um Originale, die durch den Akteur genutzt werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen, da sie anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“.

Die Klägerin sieht sich dadurch in ihren Rechten verletzt, denn sie werde „pauschal als Medium kategorisiert, das Bestandteil einer russischen Desinformationskampagne sei und zum russischen Narrativ passende Nachrichten verbreite“. Eine vom Bayerischen Verfassungsschutz vorgenommene Änderung der ursprünglichen Fassung genügt der Klägerin zur Wahrung ihrer Rechte nicht. Sie verlangt vielmehr eine entsprechende Richtigstellung, was der Beklagte ablehnt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Sitzungstag Bild- und Tonaufnahmen nicht nur während der Sitzung, sondern auch im Vorfeld und Nachgang im Sitzungssaal und dessen direkten Umgriff untersagt sind, insbesondere Aufnahmen der Beteiligten oder des Gerichts. Die Belegung der Plätze für die Öffentlichkeit erfolgt nach der Reihenfolge des Erscheinens im Sitzungssaal.