Kontakt und Erreichbarkeit

Allgemeine Angaben

Präsidentin Andrea Breit
Vizepräsidentin Mechtild Klein
Geschäftsleiter Tobias Maidorn
Pressestelle

Florian Schlämmer (Tel.: 089/2130-338)
Felix Nürnberger (Tel.: 089/2130-264)
E-Mail: presse@vgh.bayern.de

Datenschutz

E-Mail: datenschutz@vgh.bayern.de


Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO

Kontakt und Erreichbarkeit

Hausanschrift

Ludwigstraße 23, 80539 München

Postanschrift

Postfach 34 01 48, 80098 München

Telefon/Fax Tel: 089/2130-0, Fax: 089/2130-320
E-Mail poststelle@vgh.bayern.de
Außenstelle

Montgelasplatz 1, 91522 Ansbach
Tel.: 0981/9096-0, Fax: 0981/9096-799

Verkehrsanbindung

Der Sitz des Gerichts befindet sich an der Ludwigstraße in München stadtauswärts auf der linken Seite. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gericht über die U3/U6 (Haltestelle Universität) sowie der Buslinie 154 sehr gut erreichbar (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund).

Die Außenstelle des Verwaltungsgerichtshofs befindet sich ca. 10 Gehminuten vom Ansbacher Bahnhof und ca. 5 Gehminuten von der Bushaltestelle Schlossplatz entfernt. Bei Anreise mit dem Auto können Sie den „Rezatparkplatz Ost“ benutzen, der nur wenige Gehminuten zum Gericht entfernt liegt.

Am Dienstgebäude in München stehen, insbesondere für Personen mit Schwerbehinderung oder bei sehr umfangreichem Aktenmaterial, bei vorheriger Anmeldung mehrere Pkw-Stellplätze zur Verfügung.

Am Dienstgebäude in Ansbach steht ein barrierefreier Stellplatz zur Verfügung. Das Dienstgebäude in Ansbach liegt in einer Fußgängerzone, die grundsätzlich nur während der Lieferzeiten befahren werden darf (Lieferzeiten / Stadt Ansbach). Darüber hinaus können schwerbehinderte Personen für das Einfahren und das Parken eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Ansbach beantragen.

Besonderer Unterstützungsbedarf sollte bereits im Vorfeld unter den Telefonnummern 089 2130-0 (in München) bzw. 0981 9096-0 (in Ansbach) angemeldet werden.

Zur Straßenanbindung siehe: Lageplan (München), Lageplan (Ansbach)

Parteiverkehr

Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr sowie Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit

Seit 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden nach § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verpflichtet, Anträge und Schriftsätze elektronisch beim Gericht einzureichen. Sofern es in dringenden Fällen nicht möglich ist, die Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten elektronisch einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise, um die Berücksichtigung durch das Gericht sicherzustellen:

  • Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (089/2130-0) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
  • Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Geschäftsstelle des für Ihr Anliegen zuständigen Senats verbinden und geben dabei auch den Übertragungsweg (z.B. elektronische Übermittlung) bekannt.
  • Treffen Sie mit dem oder der zuständigen Senatsvorsitzenden Absprachen zur Übermittlung der Schriftsätze.

In besonders dringenden Fällen (nicht zur Fristwahrung) ist das Gericht über die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München, Ettstraße 2, 80333 München, Tel. 089/29100 zu erreichen.

BayernWLAN - kostenloser Hotspot