Rechtsantragsstelle
Beim Verwaltungsgericht München ist eine Rechtsantragsstelle eingerichtet.
Was leistet die Rechtsantragstelle?
- Aufnahme von Rechtsbehelfen (z. B. Klagen und Anträge zum vorläufigen Rechtsschutz)
- Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners
- Aufnahme einer Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll (nur für im selben Moment aufgenommene Klagen bzw. Eil-Anträge (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes)
- Entgegennahme von Schriftsätzen zu laufenden Verfahren des Verwaltungsgerichts München
Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?
- Formulierung der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung. Diese muss selbst, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, verfasst werden.
- Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine weitergehende Rechtsberatung oder allgemeine Rechtsauskünfte. Dies betrifft auch telefonische Anfragen. Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder andere qualifizierte Beratungsstellen.
- Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Das Gericht stellt nur zur mündlichen Verhandlung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.
- Keine Entgegennahme und Aufnahme von Schriftsätzen zu laufenden Verfahren an anderen Bayerischen Verwaltungsgerichten. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Verwaltungsgericht.
Was ist mitzubringen?
- Bescheid (einschließlich eventuell ergangener Widerspruchsbescheide), der angefochten werden soll
- eine Vollmacht, falls eine Klage oder ein Antrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer anderen Person erhoben bzw. gestellt werden soll
- ein amtlicher Lichtbildausweis
Dienstzeiten der Rechtsantragsstelle
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch - Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Telefon: 089 5143-608
Hinweis: Bitte finden Sie sich bis spätestens 11:30 Uhr in der Rechtsantragsstelle ein. Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigem Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.
Wie muss eine Klage / ein Antrag bei Gericht eingereicht werden?
Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sie müssen Ihre Klage oder Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch nicht zwingend in der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben.
Sie können Ihre Klage auch selbst verfassen und uns diese per Post, Fax, elektronischem Rechtsverkehr, durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Abgabe in der Poststelle des Verwaltungsgerichts München übermitteln. Die Einreichung mittels einfacher E-Mail ist unzulässig. Informationen wie Sie digital mit dem Gericht kommunizieren können finden Sie unter der Rubrik Elektronischer Rechtverkehr.
Eine persönliche Übergabe in der Rechtsantragstelle ist nicht erforderlich. Telefonisch findet keine Antrags-/Klageaufnahme statt.
Nähere Hinweise finden Sie im Bereich Service/Einleitung eines Verfahrens.
Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn der Rechtsuchende nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden sowie entsprechende Belege beizufügen.
Nähere Hinweise finden Sie im Bereich Service/Kosten eines Rechtsstreits.
