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Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht Würzburg ist

- örtlich zuständig

für den Regierungsbezirk Unterfranken; also die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg, sowie die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg.
 

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz- und Sozialgerichte) zuständig sind.

 

 

Informationen über die Zuständigkeiten der öffentlichen Einrichtungen in Bayern erhalten Sie über das "Bayernportal"