Terminvorschau
In der unten stehenden Liste finden Sie eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg.
Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtlich bindend sind allein die im Gerichtsgebäude bekannt gemachten Termine.
Wir sind um ständige Aktualisierung bemüht, können aber dennoch nicht ausschließen, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, statt.
|
Datum |
Streitgegenstand |
|---|---|
| 14.01.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Gaststättenrecht Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen für eine Faschingsveranstaltung erteilte gaststättenrechtliche Genehmigung. Beklagte: Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten |
| 14.01.2026 10:45 Uhr Sitzungssaal 2 | Verkehrsrecht Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der ihm im Jahr 1984 erteilten Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule. |
| 15.01.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Baurecht Baurechtliche Nachbarklage; Bauvorhaben Neue Ortsmitte Klosterhof Waldbrunn – Umnutzung denkmalgeschützte Scheune mit angrenzendem Wohnhaus zu Bürgertreff, Bücherei, Gaststätte mit insgesamt 25 Gastplätzen inkl. Freischankfläche, Mittagsbetreuung für insgesamt 40 Kinder sowie Erweiterung um Mehrzweckraum. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Würzburg |
| 19.01.2026 09:30 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausländerrecht Die Kläger wenden sich gegen einen Bescheid der Stadt Aschaffenburg, mit dem ihre Anträge auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurden. Beklagte: Stadt Aschaffenburg |
| 19.01.2026 10:30 Uhr Sitzungssaal 1 | Gebührenfestsetzung nach §§ 22, 23 DVAsyl Der Kläger wendet sich gegen Kostenbescheide der Regierung von Unterfranken, mit denen er zur Zahlung einer Benutzungsgebühr verpflichtet wird.
|
| 21.01.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Jagdrecht/Waffenrecht Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis und die Entziehung seines Jagdscheines. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Würzburg |
| 21.01.2026 11:15 Uhr Sitzungssaal 1 | Waffenrecht Die Klagen richten sich gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und die Entziehung eines Jagdscheins. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Würzburg |
| 21.01.2026 13:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Polizeirecht Der Kläger wendet sich gegen einen Gebührenbescheid über Kosten für polizeiliche Maßnahmen. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Polizeipräsidium Unterfranken |
| 26.01.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausländerrecht Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Aschaffenburg |
| 26.01.2026 09:00 Uhr Sitzungssaal 2 | Subventionen (Corona-Überbrückungshilfe) Die Klägerin wendet sich gegen die endgültige Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe. Streitig ist insbesondere, ob mindestens 51 % ihrer Einkünfte gewerblich waren. Beklagte: IHK für München und Oberbayern |
| 26.01.2026 09:45 Uhr Sitzungssaal 2 | Subventionen (Corona-Neustarthilfe Plus) Die Klägerin wendet sich gegen die endgültige Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe Plus. Streitig ist insbesondere, ob mindestens 51 % ihrer Einkünfte gewerblich waren. Beklagte: IHK für München und Oberbayern |
| 26.01.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausländerrecht Der Kläger begehrt u.a. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie Duldung. Beklagte: Stadt Schweinfurt |
| 26.01.2026 10:30 Uhr Sitzungssaal 2 | Subventionen (Corona-Überbrückungshilfe) Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung und Rückforderung einer Überbrückungshilfe III. Streitig ist, ob ein coronabedingter Umsatzeinbruch vorliegt. |
| 26.01.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 1 | Ausländerrecht Der Kläger wendet sich gegen eine Abschiebungsandrohung. Beklagte: Stadt Schweinfurt |
| 26.01.2026 11:15 Uhr Sitzungssaal 2 | Subventionen (Corona-Überbrückungshilfe) Der Kläger wendet sich gegen die Ablehung und Rückforderung einer Neustarthilfe für den Zeitraum April bis Juni 2022. Streitig ist, ob ein coronabedingter Umsatzeinbruch vorliegt. |
