Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht Ansbach ist

- örtlich zuständig

im Wesentlichen für Streitigkeiten aus dem Regierungsbezirk Mittelfranken. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Ansbach, sowie den Landkreisen Nürnberger Land, Erlangen - Höchstadt, Fürth, Roth, Weißenburg - Gunzenhausen, Ansbach und Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim.

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmten verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. Das Verwaltungsgericht ist im Bereich des Personalvertretungsrechts für Streitigkeiten aus den Regierungsbezirken Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und der Oberpfalz und des Disziplinarrechts für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken zuständig.

Siehe FAQ „Allgemeines/Welche Aufgaben haben die Verwaltungsgerichte in Bayern?“