Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die ersten beiden Stufen, die Verwaltungsgerichte (VG) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH - in anderen Bundesländer heißt es: Oberverwaltungsgericht - OVG) sind Gerichte der Länder. Oberstes Verwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.
In Bayern gibt es grundsätzlich für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht, das seinen Sitz jeweils an dem Sitz der Bezirksregierung hat; lediglich das VG Regensburg ist (aus historischen Gründen) für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz zuständig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Ansbach ist für den gesamten Freistaat Bayern zuständig.