Richterliches Ehrenamt

Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wirken zum Teil ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen mit.

Die Kammern der Verwaltungsgerichte entscheiden z.B. im Rahmen einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in gleichem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung wie diese.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht werden von einem Wahlausschuss, der bei jedem Verwaltungsgericht bestellt ist, aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise gewählt. Bewerbungen für das richterliche Ehrenamt sind daher an die jeweilige kreisfreie Stadt oder den jeweiligen Landkreis zu richten.

Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richterin oder Richter bei einem der bayerischen Verwaltungsgerichte oder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof engagieren möchten, finden Informationen hierzu in unserer Broschüre „Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht“.