Einleitung eines Verfahrens

Eine Klage oder einen Eilantrag können Sie als Privatperson beim Verwaltungsgericht in elektronischer Form, per Brief oder Fax einlegen. Zudem können Sie bei der Rechtsantragstelle vorsprechen und Ihren Antrag dort protokollieren lassen. Die Sprechzeiten finden Sie bei dem jeweiligen Verwaltungsgericht in der Rubrik "Rechtsantragstelle". Zur Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form beachten Sie bitte die Rubrik Elektronischer Rechtverkehr.

Die rechtsverbindliche Einleitung eines Verfahrens per normaler E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen.

Vor den Verwaltungsgerichten können Sie sich selbst vertreten und benötigen nicht zwingend eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Ein Vertretungszwang besteht grundsätzlich erst beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht.

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