Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

06.05.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Verkehrsrecht – Radfahrverbot am Mühltalberg in Straßlach-Dingharting

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 6. Mai 2024 über die Klage eines Radfahrers gegen das Verbot der Gemeinde Straßlach-Dingharting, die Mühlstraße auf einer Länge von 600 Metern bergab Richtung Isar mit dem Fahrrad zu befahren. Die Gemeinde hält das Radfahren in diesem Bereich vor allem auf Grund des Straßengefälles und der geringen Fahrbahnbreite für besonders gefährlich. Dies werde durch zahlreiche, zum Teil schwere Unfälle bestätigt. Das Verwaltungsgericht München hat sich dieser Auffassung in erster Instanz angeschlossen und die Klage mit Urteil vom 18. Januar 2023 abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen hat. Am 17. April 2024 hat das Gericht vor Ort einen Augenschein durchgeführt.

10.05.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Straßen- und Wegerecht – Sondernutzungsgebührensatzung in München

Die Antragstellerin, die im Stadtgebiet zahlreiche Wertstoffcontainer zur Erfassung von Leichtverpackungen und Glas aufgrund entsprechender Sondernutzungserlaubnisse aufgestellt hat, wendet sich gegen die Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München. Die Satzung sah bis zum 31. Mai 2021 für das Aufstellen von Wertstoffcontainern eine Gebühr von 1,20 Euro pro angefangenem Monat und Quadratmeter vor. Mit Wirkung vom 1. Juni 2021 wurde die Gebührenhöhe von der Landeshauptstadt München auf 3,00 Euro festgesetzt. Die Antragstellerin macht u.a. geltend, dass die Erhöhung der Gebühren unverhältnismäßig sei.