Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
|
Datum |
Streitgegenstand |
|---|---|
| 19.05.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 3 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 15 B 25.2184 | Nachbarklage gegen einen nicht genehmigten Anbau an ein Reiheneckhaus in Deggendorf Die Klägerin ist Eigentümerin eines (an mehrere Parteien vermieteten) Reihenmittelhauses. Sie begehrt von der beklagten Stadt, gegen einen ohne die nötige Baugenehmigung an der Grenze zu ihrem Grundstück errichteten Anbau eines benachbarten Reiheneckhauses bauaufsichtlich einzuschreiten und den Anbau zu beseitigen. Vor dem Verwaltungsgericht bekam die Stadt weitestgehend Recht: Der – unstreitig nicht genehmigungsfähige – Anbau verletze zwar auch Rechte der Klägerin, allerdings habe die Klägerin ihre Bedenken nicht rechtzeitig geäußert und damit ihren Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten verwirkt. Im Übrigen sei die Beseitigung des Anbaus angesichts der mit seiner Errichtung verbundenen hohen Kosten unverhältnismäßig. Lediglich hinsichtlich eines Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Vorschriften habe die Klägerin noch einen Anspruch auf eine erneute Entscheidung der Stadt. Der BayVGH hat die Berufung der Klägerin wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugelassen. Der zuständige Senat hat bereits in einem nichtöffentlichen Termin die Örtlichkeiten besichtigt. In der anstehenden mündlichen Verhandlung werden vor allem die Voraussetzungen einer rechtlichen Verwirkung sowie die eines möglichen bauaufsichtlichen Einschreitens gegen einen Schwarzbau zu erörtern sein. |
| 21.05.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 3 am VGH in München (Ludwigstraße 23) Az. 22 A 25.40017 und 22 A 25.40018 | Vorbescheid und Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von konkurrierenden Windenergieanlagen in Hilpoltstein Der Kläger greift einen Vorbescheid an, den das Landratsamt Roth einem Konkurrenten für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Hilpoltstein erteilt hat. Der Kläger selbst hatte die Genehmigung einer Windkraftanlage auf einem unmittelbar benachbarten Grundstück beantragt. Das Landratsamt teilte dem Kläger daraufhin mit, dass die Unterlagen des Konkurrenten vorher vollständig prüffähig vorlagen, und lehnte den Antrag des Klägers ab, da nicht ausreichend nachgewiesen sei, dass sein Vorhaben hinreichend standsicher sei. Zur Begründung seiner Klage stützt sich der Kläger auf den Prioritätsgrundsatz: Er macht geltend, dass seine Unterlagen vor den Unterlagen des Konkurrenten vollständig prüffähig gewesen seien. Denn dessen Unterlagen seien im Hinblick auf den Artenschutz fehlerhaft und unvollständig gewesen. Mit dem gleichen Vortrag begründet der Kläger die Klage, mit der er seinen eigenen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage durchsetzen möchte. |
- 1
