Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
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30.04.2025 11:00 Uhr Sitzungsaal 1 am VGH in Ansbach | Kosten für Abwasserkontingente für Hotel am Starnberger See Der Kläger plante im Jahr 2007 einen Ausbau seines Hotels am Starnberger See. Da durch die Vergrößerung mit mehr Abwasser zu rechnen war, benötigte die beklagte Gemeinde Seeshaupt zusätzliche Kontingente für die Abnahme des Abwassers durch den Abwasserverband Starnberger See aus dem (damals noch) gemeindeeigenen örtlichen Abwassernetz. Der Abwasserverband teilte seinen Mitgliedsgemeinden diese Abwasserkontingente gegen entsprechende Zahlungen zu. Dadurch finanzierte sich der Verband, der bis 2013 für die Anliegergemeinden einen Ringkanal um den Starberger See sowie eine zentrale Kläranlage betrieb. Der Kläger vereinbarte mit der Gemeinde, die ihr durch den Hotelausbau entstehenden Kosten für zusätzliche Abwasserkontingente zu übernehmen. Als das Hotel jedoch tatsächlich in deutlich kleinerem Umfang als geplant ausgebaut wurde, verlangte der Kläger einen Teil der für die Abwasserkontingente gezahlten Summe von der Gemeinde zurück. Die Gemeinde und in der Folge auch das Verwaltungsgericht München lehnten dies unter Verweis auf die getroffene Vereinbarung ab. Der BayVGH ließ die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit zu. Im Berufungsverfahren wird das Gericht insbesondere zu klären haben, ob die getroffene Vereinbarung Bestand hat. |
14.05.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) | Änderung des Bebauungsplans „Steinweg“ der Stadt Herrieden Die Antragstellerin wendet sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans „Steinweg“ der Stadt Herrieden. Der betroffene Bereich (sog. Plangebiet) liegt im nördlichen Stadtgebiet und ist eine innerörtliche Brachfläche. Die Fläche wurde in der Vergangenheit intensiv gewerblich genutzt. Durch den bisherigen Bebauungsplan ist die Nutzung zum Einzelhandel mit Wohnungen, Büros und Dienstleistungen festgelegt. Durch die streitgegenständliche Änderung will die Stadt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Einrichtung zur Kinderbetreuung festsetzen. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Großteils der im Plangebiet liegenden Grundstücke. Sie macht geltend, das Konzept, das der Änderung zugrunde liege, könne nicht mehr realisiert werden. Denn der ursprüngliche Vorhabenträger der Kinderbetreuungseinrichtung habe inzwischen von dem Projekt Abstand genommen. Sie selbst sei an der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht interessiert und wolle sich auch künftig alle möglichen Nutzungsarten offenhalten. |
20.05.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 1 des Landessozialgerichts in der Ludwigstraße 15 in München | Neubau der Kraglinger Spange in Stephanskirchen Die Kläger, ein Landwirt und ein Kiesabbaubetrieb, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum Neubau der sog. Kraglinger Spange in Stephanskirchen. Die Planung hat den Bau einer direkten Verbindung zwischen der Vogtareuther Straße und der Miesbacher Straße zum Gegenstand und soll durch eine Nord-Süd-Umfahrung die Ortsdurchfahrt Gehering entlasten. Die Kläger bezweifeln die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern, da es sich nicht um eine Staatsstraße, sondern um eine Ortsstraße handle. Auch das Ziel einer Entlastung des Verkehrs durch Gehering werde durch die Umgehungsstraße nicht erreicht. Der klagende Landwirt macht geltend, durch den Straßenbau würden seine Pläne für die Erweiterung seines landwirtschaftlichen Betriebs zunichtegemacht und die Zufahrt zur künftigen Futterzentrale entfalle. Der Kiesabbaubetrieb fürchtet um die Existenz seines Unternehmens, da das Planvorhaben dem Betrieb die einzig verbleibende Erweiterungsfläche entziehe. |
23.05.2025 09:30 Uhr Sitzungssaal 4 des Landessozialgerichts in der Ludwigstraße 15 in München | Bewerbung Landkreis Garmisch-Patenkirchen für Eintragung in UNESCO-Welterbeliste Die (sechs) Berufungskläger wollen verhindern, dass der beklagte Landkreis GAP sein Vorhaben weiterverfolgt, das Gebiet „Alpine und Voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau“ in die UNESCO-Welterbeliste eintragen zu lassen. Sie befürchten, eine solche Eintragung könnte mittelbar zu (z.B. naturschutzrechtlichen) Nutzungseinschränkungen ihrer im besagten Gebiet belegenen Grundstücke führen. Der Landkreis kann eine solche Eintragung in die Welterbeliste nicht direkt bei der UNESCO beantragen, sondern muss seine Bewerbung ans Bay. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) richten. Im Fall einer Befürwortung leitet dieses die Bewerbung an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiter, die eine vorläufige Vorschlagsliste (sog. Tentativliste) für alle Bundesländer führt. Die Tentativliste wird dann über das Auswärtige Amt (AA) der UNESCO zuleitet, wo dessen Welterbekomitee schließlich entscheidet. Nachdem die kommunalen Gremien vor Ort die Bewerbung befürwortet hatten, reichte sie der Landkreis Anfang 2022 beim StMWK ein, von wo sie (als Teil der Tenativliste) über die KMK und das AA im Januar 2022 der UNESCO zugeleitet wurde. Die dagegen bereits im Jahr 2021 erhobene, ursprünglich gegen den Landkreis und den Freistaat Bayern (StMWK) gerichtete Klage blieb erstinstanzlich beim Verwaltungsgericht München erfolglos. Während des anhängigen Berufungsverfahrens wurde im August 2023 der Bewerbungsantrag vom StMWK zurückgenommen, wobei das Vorhaben jedoch mit Beschluss der KMK vom 4. Dezember 2023 in die dortige „künftige“ Tentativliste „übertragen“ wurde. Die Kläger führen den Rechtsstreit nun (nur noch) mit dem Landkreis im Hinblick darauf fort, dass das Vorhaben auch Teil der neuen Tentativliste ist. |
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