Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie für den aktuellen Monat eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen entweder am Sitz des Gerichts in München in der Ludwigstraße 23 oder in der Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
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12.06.2025 09:30 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) | Corona-bedingte Schließung eines Boutique-Fitnessstudios im Lockdown im Winter 2020 Die Antragstellerin betreibt ein sog. Boutique-Studio in München, in dem sie Pilates- und Yogaunterricht sowie Personal-Trainings in Kleingruppen und im Einzelunterricht anbietet. Die angegriffenen Regelungen der bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen (aus der 10. & 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) hatten die Schließung des Studios im Winter 2020 zur Folge. Die Antragstellerin macht geltend, eine zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen notwendige Anzahl an Corona-Neuinfektionen (Inzidenz) sei nicht nachweisbar gewesen. Die zur Ermittlung eingesetzten PCR-Tests seien zwar ein anerkanntes Diagnose-Instrument. Die Tests seien aber nicht imstande, ein vermehrungsfähiges Virus und damit eine Corona-Infektion nachzuweisen. |
12.06.2025 10:30 Uhr Sitzungssaal 1 am VGH in Ansbach (Montgelasplatz 1) | Verkaufsverbot für Menthol- und Eukalyptus-Öl-haltigen Shisha-Tabak Die Klägerin, die Shisha-Tabak importiert und an Groß- und Einzelhandelsbetriebe verkauft, wendet sich gegen ein von der Stadt Augsburg ausgesprochenes Verkaufsverbot ihrer Tabakerzeugnisse. Die Klägerin ist der Meinung, dass es sich bei den im Tabak enthaltenen Zusatzstoffen Menthol und Eukalyptus um Aromen handelt, die nach der europäischen Tabakprodukte-Richtlinie in Shisha-Tabak erlaubt seien. Sie hält die nationalen Regelungen (des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung), auf welche die Stadt Augsburg das angefochtene Verkaufsverbot stützt, für europarechtswidrig. Diese verbieten Zusatzstoffe in Rauchtabakerzeugnissen, die – wie Menthol-Öl und Eukalyptus-Öl – das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern. |
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