Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

05.11.2024 10:00 Uhr
Sitzungsssaal 1
Beseitigung des Bahnübergangs in Nabburg

Die Stadt Nabburg wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz, der zum Ziel hat, den höhengleichen Bahnübergang im Zuge der Staatstraße 2040 in Nabburg (Georgen-/Oberviechtacher Str.) zu beseitigen. Um dies zu erreichen soll die Staatstraße verlegt werden und die Bahnlinie zukünftig unterqueren. Die Stadt Nabburg macht formelle und materielle Mängel des Beschlusses geltend, u.a. trägt sie vor, im Vergleich zu dem Vorhaben sei es vorzugswürdig, die Bahnlinie in einen Tunnel unter der Stadt zu verlegen.

11.11.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 3
Erwähnung des Vereins „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt e.V.“ im Verfassungsschutzbericht 2019

Der klagende Verein hat den satzungsmäßigen Zweck der Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führte ihn im „Verfassungsschutzbericht Bayern 2019“ unter „Rechtsextremistische Parteien, Vereinigungen und Verlage“ auf. Auf die dagegen gerichtete Klage untersagte das Verwaltungsgericht München es dem beklagten Freistaat Bayern, den Kläger als rechtsextremistische Organisation in seinen Verfassungsschutzberichten aufzuführen. Es stehe zwar zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Verein im verfassungsschutzrelevanten Bereich des Rechtsextremismus und Geschichtsrevisionismus in Erscheinung getreten sei. Es lägen allerdings keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Denn es sei nicht festzustellen, dass es dem Verein um die Beseitigung oder auch nur Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehe. Der BayVGH hat die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zugelassen.

12.11.2024 10:40 Uhr
Großer Sitzungssaal Rathaus Tutzing
Normenkontrolle des Bebauungsplanteils „Seehof“ in Tutzing

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ – Teilbebauungsplan Nr. 7 „Seehof“ zwischen Schloss- und Marienstraße der Gemeinde Tutzing, der für den zentral gelegenen Bereich ein Sondergebiet „Fremdenverkehr“ festsetzt.. Dadurch werden insbesondere Hotels, Gastronomie, medizinische und kosmetische Einrichtungen, Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe sowie Wohnanlagen für Hotelmitarbeiter für bauplanungsrechtlich zulässig erklärt. Durch die Planung soll ein neuer Fußgänger-Boulevard entstehen und die Sicht- und Wegebeziehungen von der Ortsmitte zum Starnberger See verbessert werden. Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstücks, das in der Nachbarschaft zum vom Teilbebauungsplan umfassten Gebiet liegt. Sie machen im Wesentlichen geltend, dass die im Verhältnis zu den ehemaligen Nutzungen geplante massive Bebauung rücksichtslos sei und sie durch die zugelassenen Nutzungen unzumutbaren Lärm- und Geruchsbelastungen ausgesetzt seien.  

13.11.2024 14:00 Uhr
Sitzungssaal 3
Mitgliedschaft in der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“

In dem Verfahren wenden sich vier Mitglieder der AfD-Fraktion, die im Stadtrat von Nürnberg sitzen, sowie der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die auf einem Ratsbeschluss vom 27. Mai 2009 beruhende Mitgliedschaft der Stadt in der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Sie machen geltend, die Allianz verfolge unzulässigerweise parteipolitische Zwecke und fokussiere sich dabei auf die AfD. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage für unzulässig. Die Kläger hätten offensichtlich keinen Anspruch auf einen Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz. Die Stadt dürfe vielmehr aufgrund ihrer Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit die Mitgliedschaft fortführen. Ein die Neutralität verletzendes konkretes Fehlverhalten der Allianz hätten die Kläger gegenüber der Beklagten nicht dargelegt. Unzulässig seien auch die weiteren Anträge, mit denen der Stadt die weitere Unterstützung der Allianz untersagt bzw. die Stadt zu einem Einwirken auf die Allianz verpflichtet werden sollte. Der BayVGH hat die Berufung wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten zugelassen.

21.11.2024 11:00 Uhr
TERMIN AUFGEHOBEN!
Rückführung syrischer Asylbewerber nach Griechenland

Der Kläger ist ein syrischer Staatsangehöriger. Er stellte im Jahr 2018 einen Asylantrag in Griechenland. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, der Kläger könne aufgrund des EU-Türkei-Abkommens in die Türkei zurücküberführt werden. Im Jahr 2019 stellte der Kläger einen weiteren Asylantrag in Griechenland. Die Entscheidung darüber wartete er jedoch nicht ab, sondern reiste nach Deutschland weiter. Sein hiesiger Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) abgelehnt, da Griechenland für die Asylprüfung zuständig sei. Das Verwaltungsgericht München entschied, der Bescheid sei aufzuheben, da das Asylsystem in Griechenland an systemischen Mängeln leide. Im Berufungsverfahren vor dem BayVGH macht das Bundesamt nun geltend, dem Kläger drohe in Griechenland keine unmenschliche Behandlung. Die Türkei nehme keine syrischen Staatsangehörigen mehr zurück. Somit bestehe auch keine Gefahr einer Abschiebung aus der Türkei nach Syrien. Der Kläger könne in Griechenland einen Asylantrag stellen und erhalte dort voraussichtlich Schutz.