Entscheidungsanforderungen
Allgemeine Hinweise
Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der sechs bayerischen Verwaltungsgerichte können Sie kostenpflichtig beim jeweiligen Gericht anfordern.
Soweit Entscheidungen in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt.
Die Kosten betragen bei einer Übersendung per E-Mail unabhängig vom Umfang der Entscheidung 7,50 Euro. Bei einer Übersendung der Entscheidung in Papierform oder per Telefax betragen die Kosten für bis zu 10 Seiten 10 Euro, für mehr als 10 bis 50 Seiten 10 Euro zuzüglich 0,50 Euro je 10 Seiten übersteigende Seite und für mehr als 50 Seiten 30 Euro zuzüglich 0,15 Euro je 50 Seiten übersteigende Seite.
Wird die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens oder des Entscheidungsdatums benannt und vermehrt sich dadurch der Verwaltungsaufwand wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelfallgebühr um 5 Euro erhöhen.
Kontaktdaten der Gerichte
Die Bestellungen sind möglichst mit Aktenzeichen und Datum zu richten an:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Montgelasplatz 1
91522 Ansbach
Entscheidungsanforderung@vgh.bayern.de
Verwaltungsgericht Ansbach
Promenade 24 - 28
91522 Ansbach
entscheidungsanforderung@vg-an.bayern.de
Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4
86152 Augsburg
poststelle@vg-a.bayern.de
Verwaltungsgericht Bayreuth
Friedrichstraße 16
95444 Bayreuth
poststelle@vg-bt.bayern.de
Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30
80335 München
entscheidungsanforderung@vg-m.bayern.de
Verwaltungsgericht Regensburg
Haidplatz 1
93047 Regensburg
entscheidungsanforderung@vg-r.bayern.de
Verwaltungsgericht Würzburg
Burkarderstraße 26
97082 Würzburg
poststelle@vg-w.bayern.de