Übersendung von Entscheidungen
Jüngere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können Sie kostenlos über die Entscheidungsdatenbank abrufen.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen Kostenerstattung anzufordern. Bestellungen sind - möglichst mit Aktenzeichen und Datum der Entscheidung - zu richten an:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Senate Ansbach
Montgelasplatz 1
91522 Ansbach
Telefax: 0981/9096-799
E-Mail: Entscheidungsanforderung@vgh.bayern.de
Entscheidungsanforderungen sind ausschließlich an diese Adresse zu richten. Die Pressestelle bearbeitet nur Anforderungen von Presseorganen.
Soweit Entscheidungen in elektronischer Form vorliegen, können sie per E-Mail übermittelt werden (PDF-Format). Wahlweise werden sie auch per Telefax oder in Papierform zugeschickt.
Dafür sind folgende Kosten zu erstatten:
- per E-Mail: 7,50 EUR je übermittelte Datei (unabhängig vom Umfang)
- In Papierform oder per Telefax:
- für bis zu 10 Seiten: 10 EUR
- für mehr als 10 bis zu 50 Seiten: 10 EUR zuzüglich 0,50 EUR je 10 Seiten übersteigende Seite
- für mehr als 50 Seiten: 30 EUR zuzüglich 0,15 EUR je 50 Seiten übersteigende Seite
Wird die Entscheidung nicht eindeutig durch Angabe des Aktenzeichens oder Entscheidungsdatums benannt und vermehrt sich der Verwaltungsaufwand wegen einer notwendigen Recherche, kann sich die Regelgebühr um 5 Euro erhöhen.