Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

12.02.2025 10:30 Uhr
Sitzungssaal 1 in Ansbach
Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „Wohngebiet in der Reuth“ in Herzogenaurach

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 66 „Wohngebiet in der Reuth“ der Stadt Herzogenaurach. Das ca. 12ha große Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebietes; insgesamt sollen dort 400-450 Wohneinheiten realisiert werden. Der Antragsteller ist Bio-Landwirt und bewirtschaftet Flächen innerhalb des Plangebiets. Er bestreitet die städtebauliche Erforderlichkeit der Planung und macht geltend, dass die existenzbedrohenden Verluste von Flächen bester Bodengüte für seinen landwirtschaftlichen Betrieb nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Die Bauleitplanung entspreche nicht dem Grundsatz einer flächensparenden Siedlungsentwicklung. Auch sei nicht hinreichend sichergestellt worden, dass das Plangebiet Fluglärm des nördlich gelegenen Flugplatzes Herzogenaurach ausgesetzt sei.

20.02.2025 12:30 Uhr
Sitzungssaal 1 in Ansbach
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Mitgliedschaft in der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative für Deutschland“

Die Kläger waren oder sind Mitglieder der Jungen Alternative für Deutschland. In einem der beiden Verfahren widerrief das Landratsamt München die dem Kläger erteilte Waffenbesitzkarte. In dem anderen Verfahren nahm die Stadt Ingolstadt dem Kläger den erteilten kleinen Waffenschein zurück. Die beiden Kläger seien wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolge oder bei der zumindest Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sie dies tue, unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes. Die dagegen erhobenen Klagen waren vor dem Verwaltungsgericht München erfolgreich. Das Verwaltungsgericht folgte der in einem Eilverfahren geäußerten Auffassung des BayVGH, dass es zwar ausreichend sei, wenn Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass die Kläger Mitglieder der Jungen Alternative seien, gemäß dem Gesetzeswortlaut aber feststehen müsse, dass die Vereinigung tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Dies stehe zum Zeitpunkt des Widerrufs aber nicht fest. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufungen zu, weil bei den Obergerichten diesbezüglich unterschiedliche Auffassung vertreten werden und daher eine grundsätzliche Klärung erforderlich sei.

24.02.2025 10:00 Uhr
Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München (Bayerstr. 30)
Klage gegen Windräder im Landkreis Ansbach

Die Kläger, drei Landwirte, wenden sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Ansbach zur Errichtung und zum Betrieb zweier Windenergieanlagen im Gebiet des Marktes Weiltingen sowie gegen eine Änderungsgenehmigung, die eine Erhöhung der Anlagen (Nabenhöhe 161,2 m anstatt 131,7 m, Gesamthöhe 229,4 m anstatt 199,9 m) vorsieht. Sie machen im Wesentlichen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Lärm, blinkende Lichter und Schattenwurf sowie Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes geltend.

27.02.2025 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in Ansbach
Normenkontrolle gegen die bayerische Corona-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Normenkontrollantrag betrifft die Wirksamkeit einer Regelung in der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen (BayIfSMV) anlässlich der Corona-Pandemie. Der Antragsteller war vor Erlass der Verordnung unter anderem als Leiter von kostenpflichtigen Seminaren und Einzelkursen zu den Themen Krisen-, Konflikt- und Stressmanagement beruflich tätig. Die angegriffene Verordnung enthielt unter anderem ein Verbot von Veranstaltungen, religiöse Zusammenkünfte und Versammlungen. Der Antragsteller will die Unwirksamkeit dieses Verbots feststellen lassen. Denn er ist insbesondere der Meinung, dass er durch das in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot unverhältnismäßig in seinen Grundrechten eingeschränkt worden sein.