Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

21.03.2024 09:00 Uhr
Sitzungssaal 5, Verwaltungsgericht München
Straßen- und Wegerecht – Frankenschnellweg in Nürnberg

Gegenstand der Berufungsverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken betreffend den Umbau von Teilbereichen der Kreisstraße N4 („Frankenschnellweg“) in Nürnberg. Der Ausbau dieser bereits derzeit durchgehend über mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung verfügenden Kreisstraße gliedert sich in zwei Abschnitte. Im Abschnitt West, der sich von der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth bis zur Jansenbrücke erstreckt, soll eine dritte Fahrspur angebaut werden. Im Abschnitt Mitte, der auf Höhe der Bertha-von-Suttner-Straße beginnt und an der Otto-Brenner-Brücke endet, soll ein ca. 1,8 Kilometer langer Straßentunnel gebaut und die bestehenden höhengleichen Kreuzungen höhenfrei umgebaut werden. Daneben ist der Neubau der Neuen Kohlenstraße als neue, in beide Fahrtrichtungen befahrbare Zuwegung aus Richtung Stadtzentrum geplant. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juli 2020 ergänzt, weil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Vorlage des BayVGH nahelegte, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Nachdem sich die Beteiligten nicht vergleichsweise einigen konnten, haben sie die Verfahren beim BayVGH wiederaufgenommen. Für den 22. März 2024 um 09:00 Uhr ist im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Münchens ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.

09.04.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1
Straßen- und Wegerecht – Ausbau B 304 bei Reitmehring

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vom
27. Februar 2024


Die Kläger, drei landwirtschaftliche Betriebe, ein Gärtnereibetrieb sowie ein größeres ortsansässiges Unternehmen, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 30. Juni 2022 betreffend einen etwa 1,6 km langen Ausbau der B 304 bei Reitmehring. Dabei soll der vorhandene beschrankte Bahnübergang beseitigt und der Autoverkehr auf der B 304 künftig mittels einer Brücke über die Bahnlinie geführt werden. Im Anschluss daran soll die Fahrbahn auf einer Strecke von etwa 440 m teilweise in einem Tunnel und teilweise in einer offenen Vertiefung unterhalb der Geländeoberfläche durch den Ortsbereich von Reitmehring verlaufen. Am Bauende soll an der Anschlussstelle B 15 / B 304 eine sog. Direktrampe von der B 304 zur B 15 in Fahrtrichtung Rosenheim hergestellt werden. Die Kläger befürchten u.a. erheblich negative bis existenzbedrohende Auswirkungen auf ihre jeweiligen Betriebe.
 

29.04.2024 13:30 Uhr
Sitzungssaal 1
Naturschutzrecht – Verordnung zur Tötung von Fischotter in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz

Die Antragsteller, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., die Deutsche Umwelthilfe e.V. und die Aktion Fischotterschutz e.V., wenden sich gegen zwei Verordnungen des Freistaats Bayern, die unter bestimmten Voraussetzungen die Tötung von Fischottern zulassen. Die beiden Verordnungen wurden zum Schutz der Teichwirtschaft erlassen und gelten in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt. Eine der beiden Verordnungen bestimmt, dass jährliche Tötungshöchstzahlen (Kontingente) durch die Landesanstalt für Landwirtschaft bekannt gegeben werden. Die Landesanstalt hat am 1. August 2023 auf ihrer Homepage darüber informiert, dass für das Jahr 2023 ein Kontingent von 32 Tieren besteht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über die Eilanträge der Umweltvereine bereits mit Beschluss vom 30. November 2023 entschieden und die Verordnungen wegen formeller und materieller Mängel bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt.