Geschäftsverteilungsplan

Die Zuständigkeit der Richterinnen und Richter für ein bestimmtes Verfahren ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser regelt im Voraus anhand abstrakter, objektiver Kriterien (i.d.R. nach Rechtsgebieten), welche Kammer für ein anhängig gewordenes Verfahren zuständig ist. Damit dient der Geschäftsverteilungsplan der Gewährleistung des gesetzlichen Richters, denn er legt die Zuständigkeit vorab abstrakt fest.

Nachfolgend kann eine gekürzte Fassung des Geschäftsverteilungsplans (Verteilung der Rechtsgebiete auf die Kammern des Verwaltungsgerichts Regensburg) als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Download Geschäftsverteilungsplan - Stand 01.02.2024 (im PDF-Format; ca. 100 KB)

Die vollständige, aktuelle und rechtsverbindliche Fassung des Geschäftsverteilungsplans (einschließlich Kammerbesetzung) kann bei Gericht während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, hierfür einen Termin zu vereinbaren.