Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden nach § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie Anträge und Erklärungen elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg beim Gericht einzureichen. Hierfür haben die Gerichte ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingerichtet.

Für die übrigen Verfahrensbeteiligten besteht derzeit keine Pflicht zur elektronischen Einreichung ihrer Schriftsätze über einen sicheren Übermittlungsweg. Bürgerinnen und Bürger können ihre Schriftsätze daher auch weiterhin neben der elektronischen Übermittlung per Brief oder Fax einreichen.

Für die Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form können Bürgerinnen und Bürger derzeit ein De-Mail-Konto oder ein Nutzerkonto eines Bürgerportals wie das Bayern-Portal verwenden. Das jeweilige Verwaltungsgericht kann im Bayern-Portal über die Suchfunktion ausgewählt werden. Nach der Auswahl des Gerichts erscheint unter Kontaktdaten ein Link für die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Voraussetzung für die Nutzung des Bayern-Portals ist die Anmeldung mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises, um sich gegenüber dem Gericht digital zu identifizieren. Für die Nutzung eines De-Mail-Kontos ist darauf zu achten, dass das Postfach in der Lage ist, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Nur wenn diese Option eingerichtet und genutzt wird, kann mit dem Gericht formwirksam kommuniziert werden.

Eine normale E-Mail genügt den gesetzlichen Formerfordernissen dagegen nicht.

Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr sind § 55a VwGO, § 55d VwGO und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach. Weitere technische Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente hat die Bundesregierung hier bekanntgemacht.

Aktuelle Störmeldungen des EGVP finden Sie hier.