Zuständigkeit

Das Verwaltungsgericht Bayreuth ist

- örtlich zuständig

für den Regierungsbezirk Oberfranken. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof, sowie den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel im Fichtelgebirge

- sachlich zuständig

für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. Das Gericht ist auch zuständig für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz.