Terminvorschau

In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.

Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Datum

Streitgegenstand

05.12.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in Ansbach
Masern-Impfnachweises für ein schulpflichtiges Kind

Die Kläger wenden sich gegen die Verpflichtung, einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz für ihren schulpflichtigen Sohn vorzulegen. Die von den Klägern vorgelegten, als Impfunfähigkeitsbescheinigungen bezeichneten Atteste zweier Ärzte akzeptierte das Gesundheitsamt nicht und erließ eine Aufforderung, einen Impfnachweis beizubringen. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu. In dem Berufungsverfahren wird zu klären sein, ob Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder bestehen und welche Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation hinsichtlich einer Masernimpfung zu stellen sind.

06.12.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Errichtung von acht Windrädern beim Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Die Klägerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windrädern in der Umgebung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr. Der Antrag der Klägerin wurde vom Landratsamt Tirschenreuth aufgrund der fehlenden Zustimmung des Luftamts Nordbayern abgelehnt. Die Windräder beeinträchtigten die Kursführungs-Mindesthöhe sowie das An- und Abflugverfahren des militärisch genutzten Flugplatzes Grafenwöhr. Änderungen oder Anpassungen zögen flugbetriebliche Einschränkungen nach sich und seien daher abzulehnen. Die Klägerin beruft sich darauf, dass eine Baubeschränkung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs nicht erforderlich sei. Das Landratsamt sei nicht an die Verweigerung der Zustimmung durch die Luftfahrtbehörden gebunden.

19.12.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in Ansbach
Herstellungsbeitrag für Investitionen in die zweckverbandsbetriebene Kläranlage in der Gemeinde Spiegelau

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung durch die Gemeinde Spiegelau zur Zahlung eines Herstellungsbeitrags, mit dem insbesondere Investitionen in die zentrale Kläranlage auf dem Gebiet der Gemeinde umgelegt werden sollen. Die Kläranlage wird durch den Zweckverband „Klärwerk Spiegelau“ betrieben, dem neben der Gemeinde Spiegelau auch die Nachbargemeinde Sankt Oswald angehört. In dem Verfahren, in dem bereits einmal mündlich verhandelt wurde, geht es u.a. um die Frage, ob und auf welche Art und Weise der Investitionsaufwand eines Zweckverbandes durch die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden darf.