Terminvorschau
In der untenstehenden Liste finden Sie eine Übersicht über anstehende ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen am Sitz des Gerichts in München, Ludwigstraße 23 statt.
Obwohl wir um ständige Aktualisierung bemüht sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Termine kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden. Einen Aushang der anstehenden Verhandlungen finden Sie auch im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in München und Ansbach. Sollten Sie Film- oder Fernsehaufnahmen planen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pressestelle.
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Streitgegenstand |
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17.03.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 3 in München (VGH) | Grenznahe Personenkontrollen durch die Bundespolizei Der Kläger wurde im Jahr 2022 in einem aus Österreich kommenden Zug nach Einstieg in Passau von Bundespolizeibeamten einer Identitätskontrolle unterzogen. Im Gerichtsverfahren begehrt er die Feststellung, dass diese Kontrolle rechtswidrig war. Er macht insbesondere geltend, aus beruflichen und privaten Gründen regelmäßig die deutsch-österreichische Grenze zu überqueren. Die Anordnung von Grenzkontrollen verstoße gegen das Schengener Grenzabkommen und verletze seine europarechtliche Freizügigkeit. Die erneute sechsmonatige Verlängerung im Frühjahr 2022 der bereits 2019 eingeführten Kontrollen sei gegenüber der Europäischen Union nicht hinreichend mit einer neuen Sachlage begründet worden. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab: Es gebe schon kein berechtigtes Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kontrolle des Klägers. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zum BayVGH zu. Im Berufungsverfahren wird insbesondere die grundsätzliche Frage zu klären sein, ob der Kläger ein solches Feststellungsinteresse geltend machen kann. |
19.03.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 2 in Ansbach (VGH) | Normenkontrolle des Bebauungsplans „Knoblauchsland“ in Nürnberg Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 4628 „Knoblauchsland“ der Stadt Nürnberg. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Stadtgebiet, zwischen den Ortsteilen Neunhof im Norden und Kraftshof im Süden. Planungsziel ist, die Sichtbeziehungen freizuhalten und den Erholungswert der Kulturlandschaft dauerhaft zu erhalten. Im Bebauungsplan ist daher geregelt, dass die für die Landwirtschaft bestimmten Flächen grundsätzlich unbebaut bleiben sollen und nur ausnahmsweise kleinere Landwirtschaftsgebäude zugelassen werden können. Der Antragsteller betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb im Haupterwerb und trägt vor, ein Großteil seiner Betriebsfläche liege im Plangebiet. Er bestreitet unter anderem die Erforderlichkeit der Planung und macht geltend, er sei durch den Bebauungsplan in seinem Eigentumsrecht und seiner Berufsfreiheit massiv beeinträchtigt. Denn der Plan lasse den Bau von Gewächshäusern im Plangebiet nicht mehr zu. Dadurch werde auch seine wirtschaftliche Existenz gefährdet, was bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. |
27.03.2025 10:00 Uhr 10:00 Uhr Sitzungssaal 3 in München (VGH) | Erneuerung des Bahnübergangs Viehhausen (Ortsteil von Wasserburg) Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 6. März 2024 zur Erneuerung des Bahnübergangs Viehhausen. Der bestehende Bahnübergang ist unbeschrankt und mittels vier Blinklichtern und vier Andreaskreuzen gesichert. Die DB Südostbayernbahn will ihn erneuern. Dazu soll die querende Ortsverbindungsstraße rund 27 m vor und nach dem Bahnübergang etwas verbreitert und um einen nordseitigen Geh- und Radweg erweitert werden. Der Bahnübergang selbst soll u.a. mit Halbschranken, Gehwegschranken und einer neuen Lichtsignalanlage inkl. Akustiksignal ausgestattet werden. Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses und eines Gewerbebetriebs in der Nähe des Bahnübergangs. Er befürchtet wegen angeblich erschwerter Zufahrtsmöglichkeiten um die Existenz seines Gewerbetriebs. Zudem sieht er sein Wohnhaus insbesondere wegen des Akustiksignals am Bahnübergang und dem befürchteten Mehrverkehr auf Straße und Schiene unzumutbaren Immissionen ausgesetzt. |
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