VG Regensburg - Rechtsreferendare
Rechtsreferendare
Das Gericht konnte in den letzten Jahren alle Interessenten für eine zweimonatige Ausbildung im Rahmen der Verwaltungsstation (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 JAPO) berücksichtigen. Eines zusätzlichen, vorherigen Antrags ans Verwaltungsgericht bedarf es nicht.
Beim Gericht kann zudem das Pflichtwahlpraktikum (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 49 JAPO) zwischen Schriftlichem und Mündlichem Examen abgeleistet werden. Es besteht sowohl die Möglichkeit der Zuweisung an Kammern mit Rechtsgebieten des Berufsfelds „Verwaltung“ als auch an Kammern mit Rechtsgebieten des Pflichtfachs. Über die Zuweisung entscheidet die zuständige Regierung (§ 49 Abs. 2 Satz 4 JAPO), eines zusätzlichen vorherigen Antrags ans Verwaltungsgericht bedarf es nicht.